PLAKATSERIE „GRUND- UND MENSCHENRECHTE“
1864 ereignete sich vor den weitgehend unbewohnten Aucklandinseln ein Schiffsunglück: Die Besatzung konnte sich an Land retten und dort 18 Monate überleben, indem sie Regeln für ihr Zusammenleben aufstellten und solidarisch zusammenarbeiteten, ehe es ihnen gelang, das havarierte Schiff so umzubauen, dass drei von ihnen nach Neuseeland zurücksegeln und Hilfe holen konnten. Stellen Sie sich vor, Sie wären einer dieser Schiffbrüchigen gewesen: Über welche Aspekte Ihres Lebens hätten Sie auch in dieser bedrohlichen Extremsituation weiterhin selbst entscheiden, welche Ihrer Rechte hätten Sie nicht aufgeben wollen? Bei den Antworten auf diese Fragen handelt es sich wahrscheinlich um Menschenrechte.
In der Pausenhalle unserer Schule an der Hauptstelle in Altötting sowie an der Außenstelle in Mühldorf ist eine Plakatserie der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zu sehen, die die Entstehung und Weiterentwicklung der Idee von Menschenrechten, deren Entwicklung in Deutschland und deren Verankerung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland anschaulich erläutert.
So spielten zunächst Vordenker wie John Locke (1632-1704, „Der Zweck des Staates ist die Durchsetzung der natürlichen Rechte der Bürger auf […] Freiheit, Eigentum und Unverletzlichkeit der Person.“) und Immanuel Kant (1724-1804), ebenso wie die Magna Carta (1215), die Amerikanische Unabhängigkeitserklärung (1776) und die Französische Erklärung der Bürger- und Menschenrechte (1789) eine entscheidende Rolle, bevor die Menschenrechte schließlich von den Vereinten Nationen nach dem Zweiten Weltkrieg als Grundbaustein im Völkerrecht verankert wurden.
Der erste deutsche Verfassungsentwurf wurde 1849 von der Frankfurter Nationalversammlung in der Paulskirche formuliert, bevor die Weimarer Republik sich als erste deutsche Demokratie eine Verfassung gab, die soziale Rechte mit politischen Freiheitsvorstellungen verband (1919). Nach den dunklen Jahren der totalitären NS-Diktatur entstand 1948 und 1949 das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das auf der Menschenwürde („Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (Art. 1 Abs. 1)) und den daraus resultierenden Grundrechten basiert. Der Entwurf dazu war übrigens vom sog. Verfassungskonvent, einem Sachverständigengremium, vom 10. bis zum 23. August 1948 auf Herrenchiemsee ausgearbeitet worden. Eine der Lehren, die man aus den Schwächen der Weimarer Republik gezogen hat, ist, dass sich die Demokratie nun gegen Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung effektiv wehren kann, z.B. durch die Möglichkeit eines Verbotes von Parteien, die die Wertordnung des Grundgesetzes bekämpfen.
Link zur Plakatserie:
blz.bayern.de/plakatserie-grund-und-menschenrechte_p_495.html
Alois Weichselbraun und Manuela Focken